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   FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14   

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FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14 (https://dejure.org/2016,14261)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2016 - 4 K 1414/14 (https://dejure.org/2016,14261)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2016 - 4 K 1414/14 (https://dejure.org/2016,14261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer für unverzollte und unversteuerte im Rahmen einer Zollkontrolle gefundene Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer für unverzollte und unversteuerte im Rahmen einer Zollkontrolle gefundene Zigaretten

  • rechtsportal.de

    Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer für unverzollte und unversteuerte im Rahmen einer Zollkontrolle gefundene Zigaretten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer bei gutgläubiger Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten durch einen LKW-Fahrer - Feststellungslast für die Gutgläubigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Der BFH hat zudem betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens i.S.d. § 19 TabStG gilt (BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ; vgl. auch FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).

    Es hat dem HZA insbesondere aufgegeben, sein Ermessen ordnungsgemäß dahin gehend auszuüben und die (bisher nicht bekannten) Vorgaben des BMF hinsichtlich eines gutgläubigen Verbringers zu berücksichtigen (FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).

    - In Übereinstimmung mit der im Urteil des FG München vom 13.10.2011 14 K 3642/08 (Rn. 12) berichtete Stellungnahme des BMF an das BVerfG ist davon auszugehen, dass ein Erlass aus Billigkeitsgründen nur bei einem "nachweislich unwissenden Verbringer" in Betracht kommt.

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Eine Korrektur des damit verbundenen rigiden Ergebnisses, das sich jedoch gemeinschaftsrechtlich aufgrund des objektiven Charakters der Zollschuldentstehungsvorschriften ergibt, hat auch der BFH - ebenso wie die Europäische Kommission - für den Einzelfall durch Anwendung der allgemeinen Billigkeitsregelungen, wie sie in Art. 239 ZK bzw. § 227 AO vorgesehen sind, in Erwägung gezogen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2004 VII R 38/01, BFH/NV 2004, 1739).

    - Unabhängig davon hat er zu berücksichtigen, dass die einen Erlass aus sachlichen Gründen rechtfertigende Gutgläubigkeit eines LKW-Fahrers grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn der Fahrer von den im Fahrzeug versteckten Waren keine Kenntnis hatte und er darüber hinaus von ihnen nach den gesamten Umständen auch keine Kenntnis haben konnte (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2004 VII R 38/01, BFH/NV 2004, 1739 Rn. 20, 22).

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Der BFH hat zudem betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens i.S.d. § 19 TabStG gilt (BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ; vgl. auch FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).
  • FG Hamburg, 14.09.2015 - 4 V 107/15

    Zollanmelder als Schuldner von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer bei Tabak in

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    In dem Moment, in dem die Waren über die erste innerhalb des Zollgebiets der Union liegende Zollstelle hinaus gelangt sind, ohne dort gestellt worden zu sein, ist das vorschriftswidrige Verbringen vollzogen (vgl. auch FG Hamburg, Beschluss vom 14.09.2015 4 V 107/15, [...]).
  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Ebenso ist es unerheblich, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers, wie hier durch den Führer eines LKW, in dem Fahrzeug untergebracht oder versteckt worden sind (vgl. EuGH-Urteil vom 04.03.2004, Rs. C-238/02 und 246/02, Slg. 2004, I-2141).
  • FG München, 08.01.2010 - 14 K 1298/08

    Einfuhr ohne die erforderlichen naturschutzrechtlichen Dokumente - Beamter des

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Das gilt auch dann, wenn man mit dem Kläger davon ausgeht, dass die Bekanntgabe an die von ihm bevollmächtigte Mitarbeiterin des Hauptzollamts als Empfangsbevollmächtigte i.S. von § 123 AO unwirksam war (vgl. FG München, Urteil vom 08.01.2010 14 K 1298/08, [...]; LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2011 526 Qs 22/11, NStZ 2012, 334; Klein, AO , 12. Aufl. 2014, § 123 Rn. 14; ebenso im Anschluss an FG München: Beermann/Gosch, AO , § 123 Rn. 8; Tipke/Kruse, AO , § 123 Rn. 10).
  • LG Berlin, 03.11.2011 - 526 Qs 22/11

    Zustellung eines Strafbefehls: Mitarbeiter des Hauptzollamts als

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Das gilt auch dann, wenn man mit dem Kläger davon ausgeht, dass die Bekanntgabe an die von ihm bevollmächtigte Mitarbeiterin des Hauptzollamts als Empfangsbevollmächtigte i.S. von § 123 AO unwirksam war (vgl. FG München, Urteil vom 08.01.2010 14 K 1298/08, [...]; LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2011 526 Qs 22/11, NStZ 2012, 334; Klein, AO , 12. Aufl. 2014, § 123 Rn. 14; ebenso im Anschluss an FG München: Beermann/Gosch, AO , § 123 Rn. 8; Tipke/Kruse, AO , § 123 Rn. 10).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 und 233 Unterabs. 1 Buchst. d -

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 02.04.2009, C-459/07, bestätigt durch EuGH, Urteil vom 29.04.2010, C-230/08) führt die Beschlagnahme von vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbrachten Waren nur dann zum Erlöschen der Zollschuld, wenn sie erfolgt, bevor die Waren über die erste innerhalb dieses Gebiets liegende Zollstelle hinaus gelangt sind.
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Diese Auffassung teilt offenbar auch das BMF als oberste Zollbehörde: Im Rahmen des dem o.a. BFH-Urteil vom 20.07.2004 nachfolgenden Verfassungsbeschwerdeverfahrens hat das BMF dem BVerfG mitgeteilt, dass nach seinen Angaben die ihm als oberster Zollbehörde nachgeordneten Behörden - der entsprechenden Anregung des Bundesfinanzhofs in der angegriffenen Entscheidung folgend - im Fall des gutgläubigen Verbringers regelmäßig die Tabaksteuerschuld aus Billigkeitsgründen erlassen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 01.10.2008 1 BvR 2733/04, Rn. 16).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Auszug aus FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 02.04.2009, C-459/07, bestätigt durch EuGH, Urteil vom 29.04.2010, C-230/08) führt die Beschlagnahme von vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbrachten Waren nur dann zum Erlöschen der Zollschuld, wenn sie erfolgt, bevor die Waren über die erste innerhalb dieses Gebiets liegende Zollstelle hinaus gelangt sind.
  • FG Hamburg, 20.12.2022 - 4 K 79/22

    AO; Einfuhrumsatzsteuer: Erlass aus Billigkeitsgründen der EUSt

    § 227 AO ist auf der Grundlage der Rechtslage, die zur Zeit der Entstehung der Steuer (so allgemein BFH, Urteil vom 17. August 2000, VII R 108/95, juris, Rn. 16; a.A. FG Sachsen, Urteil vom 21. April 2016, 4 K 1414/14, juris, Rn. 26, zu § 227 AO: Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung) - hier: 2007 - galt, hinsichtlich der persönlichen Billigkeitsgründe auf die EUSt anwendbar (dazu 1.).
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